Ratgeber Vergleich

Baufinanzierungs­angebote richtig vergleichen

Effektivzins, Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgung – die Kennzahlen, die wirklich zählen. Plus: konkrete Beispiele, wie sich kleine Unterschiede über die Laufzeit auswirken.

Vergleichen heißt nicht: möglichst viele Zahlen nebeneinander legen. Vergleichen heißt: die wenigen Kennzahlen prüfen, die über 30 Jahre Laufzeit den Unterschied machen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kennzahlen das sind, in welcher Reihenfolge Sie sie anschauen und wo Banken gerne Spielräume nutzen, die Sie ohne Vorbereitung nicht sehen.

Effektivzins
Die einzige vergleichbare Kennzahl
enthält alle laufzeitabhängigen Kosten
10 J.
Standard-Zinsbindung in Deutschland
§489 BGB: Sonderkündigung nach 10 J.
2 – 3 %
Empfohlene anfängliche Tilgung
für eine Laufzeit unter 30 Jahren

Die sechs Kennzahlen, die zählen

Wenn Sie ein Baufinanzierungsangebot in der Hand halten, prüfen Sie diese sechs Punkte in dieser Reihenfolge. Alle finden Sie im ESIS-Merkblatt:

1. Effektivzins

Der Effektivzins ist gesetzlich definiert (§502 BGB i. V. m. PAngV) und enthält neben dem Sollzins auch alle laufzeitabhängigen Kosten. Er ist die einzige Zahl, mit der Sie zwei Angebote sauber vergleichen können. Achten Sie darauf, dass die Annahmen gleich sind: identische Sollzinsbindung, identische Tilgung, identische Darlehenssumme.

2. Sollzinsbindung

Wie lange ist der Zins fixiert? 5, 10, 15 oder 20 Jahre. In Deutschland sind 10 Jahre Standard, weil §489 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungs­recht nach 10 Jahren vorsieht – mit sechsmonatiger Frist. Wer länger bindet, sichert sich gegen Zinsanstieg ab, zahlt aber einen Zinsaufschlag (0,1 – 0,4 Prozentpunkte für 15 Jahre, 0,3 – 0,7 Prozentpunkte für 20 Jahre).

3. Anfängliche Tilgung

Die anfängliche Tilgung gibt an, wie viel Prozent der Darlehenssumme im ersten Jahr getilgt wird. 2 – 3 % sind in der aktuellen Zinslandschaft typisch. Bei sehr niedrigen Zinsen wurde häufig 1 % gewählt, was zu Restlaufzeiten von 40 – 50 Jahren führte – ein Risiko, wenn die Anschluss­finanzierung in einem höheren Zinsniveau liegt.

4. Sondertilgungsrechte

Sondertilgungen sind außerplanmäßige Rückzahlungen, mit denen Sie das Darlehen schneller abtragen können. Marktstandard sind 5 % pro Jahr ohne Zinsaufschlag. 10 % oder mehr kosten in der Regel 0,05 – 0,15 Prozentpunkte mehr Sollzins. Wer regelmäßige Boni, Erbschaftsaussichten oder hohe Sparquoten hat, holt sich diese Option fast immer zurück.

5. Tilgungssatzwechsel

Die Möglichkeit, während der Zinsbindung den Tilgungssatz anzupassen (z. B. von 3 % auf 1 % bei Elternzeit oder Selbstständig­keit). Bei den meisten Banken sind 2 – 3 Wechsel kostenfrei. Sehr wertvoll bei längeren Zinsbindungen – kostet in der Regel nichts.

6. Bereitstellungs­zinsen und -freie Zeit

Bereitstellungs­zinsen fallen an, wenn das Darlehen bewilligt, aber noch nicht abgerufen ist (typisch beim Neubau). Üblich sind 3,0 % p. a. nach einer karenzfreien Zeit. Verhandeln Sie 6 – 12 Monate karenzfrei (Standard bei Neubauten).

Beispielvergleich: zwei Angebote im Detail

Beispielvergleich, kein verbindliches Angebot — 400.000 € Darlehen, 10 J. Zinsbindung
MerkmalAngebot A (Filialbank)Angebot B (unabhängiger Berater)
Sollzins3,55 %3,30 %
Effektivzins3,62 %3,36 %
Anfängliche Tilgung2,0 %2,0 %
Sondertilgung p. a.5 %5 %
Tilgungssatzwechsel1× kostenfrei3× kostenfrei
Bereitstellungs­freie Zeit6 Monate12 Monate
Monatliche Rate1.850 €1.766 €
Zinsaufwand 10 Jahre*≈ 130.500 €≈ 120.800 €
Restschuld nach 10 J.≈ 327.000 €≈ 326.500 €

*Beispielrechnung bei konstanten Annahmen – Werte sind gerundet. Keine Finanzierungszusage.

Der Unterschied von 0,25 Prozentpunkten im Sollzins führt im Beispiel über die 10-jährige Zinsbindung zu rund 9.700 € weniger Zinsaufwand. Über eine angenommene Gesamtlaufzeit von 30 Jahren skaliert dieser Effekt deutlich nach oben.

Was Sie aktiv abfragen sollten

  • Beleihungsauslauf – wie ist die Bank in Ihrem Fall bei der Bewertung der Immobilie vorgegangen? Höhere Beleihungs­ausläufe (z. B. 100 %) bedeuten höheren Zins. Manche Banken bewerten konservativer – das wirkt sich nur über den Beleihungsauslauf aus, nicht über den Listenpreis.
  • Volltilgung als Option – manche Banken bieten ein „Volltilger­darlehen“ an. Vorteil: kein Restschuld­risiko zum Ende der Zinsbindung. Nachteil: meist sehr hohe anfängliche Tilgung und damit hohe Monats­raten.
  • Vorfälligkeits­entschädigung – nur relevant bei vorzeitiger Auflösung. Höhe ist gesetzlich gedeckelt, aber die Berechnungs­methodik variiert.
  • KfW-Förderung – fragen Sie aktiv, ob KfW-Bausteine eingebunden sind. Auch wenn Sie selbst keine Vorstellung haben, kennen Berater die aktuellen Programme.

Checkliste für die Erstprüfung

  1. Effektivzins notieren.
  2. Sollzinsbindung notieren (5/10/15/20 Jahre).
  3. Anfängliche Tilgung prüfen (≥ 2 % als Richtwert).
  4. Sondertilgung pro Jahr prüfen (≥ 5 % ohne Aufschlag).
  5. Tilgungssatzwechsel: mindestens 2 kostenfrei.
  6. Bereitstellungs­freie Zeit: mind. 6 Monate, beim Neubau 12 Monate.
  7. Restschuld am Ende der Zinsbindung: in Bezug zur Lebensplanung setzen.
  8. ESIS-Merkblatt vollständig erhalten.
  9. Beratungs­dokumentation schriftlich.
  10. Vermittlerprovision (falls relevant) im Effektivzins enthalten.

Mit den genannten sechs Kennzahlen und der Checkliste haben Sie die Standard­situation im Griff. Bei komplexeren Konstellationen – Mehrobjekt­finanzierung, Volltilger, kombinierte Bausteine – führt der Vergleich über einen unabhängigen Berater häufig zur größten Ersparnis, weil mehrere Bausteine in einem Angebot strukturiert werden.

Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.

Häufige Fragen

Sollzins oder Effektivzins – worauf kommt es an?

Auf den Effektivzins. Der Sollzins ist nur der reine Zinssatz, ohne Bearbeitungs­gebühren, Bereitstellungs­zinsen oder Vermittlerprovision. Der Effektivzins enthält all diese laufzeitabhängigen Kosten und ist die einzige vergleichbare Größe zwischen Angeboten.

Welche Zinsbindung ist sinnvoll?

10 Jahre ist die häufigste Wahl in Deutschland. 15 oder 20 Jahre sichern länger gegen steigende Zinsen ab, kosten aber Zinsaufschlag. Bei niedriger Tilgung und hoher Restschuld sprechen mehr Argumente für längere Zinsbindung; bei hoher Tilgung kann die Standardbindung von 10 Jahren ausreichen. Wichtig: Nach 10 Jahren haben Sie nach §489 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.

Welche Sondertilgungsrechte sollte ich vereinbaren?

5 % Sondertilgung pro Jahr ist Marktstandard und kostet in der Regel keinen Zinsaufschlag. 10 % und mehr werden mit einem Aufschlag im Sollzins bezahlt. Tilgungssatzwechsel (Anpassung der monatlichen Rate) sind ebenfalls oft kostenlos und sehr wertvoll bei Lebensveränderungen.

Was ist eine bereitstellungs­zinsfreie Zeit?

Bereitstellungs­zinsen fallen an, wenn die Darlehenssumme bewilligt, aber noch nicht abgerufen ist (z. B. weil das Haus erst noch gebaut wird). Üblich sind 3 – 12 Monate bereitstellungs­zinsfrei. Bei Neubauten ist 12 Monate Standard und sollte unbedingt verhandelt werden.

Wie wichtig ist die Höhe der Tilgung?

Sehr wichtig. Die anfängliche Tilgung bestimmt, wie schnell Sie das Darlehen zurückzahlen. Bei aktuellem Zinsniveau sind 2 – 3 % anfängliche Tilgung üblich; bei niedrigen Zinsen war 1 % verbreitet, was zu sehr langen Laufzeiten führte. Faustregel: Sollzins + Tilgung = Annuität, und die sollte so kalkuliert sein, dass das Darlehen in 25 – 30 Jahren getilgt ist.

Welche Unterlagen brauche ich für mehrere Angebote?

Eine identische Selbstauskunft (Einkommen, Eigenkapital, Bonität) und die Objektdaten. Nur mit denselben Eingangsdaten sind Angebote tatsächlich vergleichbar. Achten Sie darauf, dass jede Bank den Beleihungs­auslauf gleich berechnet – sonst ergeben sich unterschiedliche Zinsen aus rein methodischen Gründen.

Wie viele Angebote sollte ich vergleichen?

Mindestens drei: Ihre Hausbank, ein unabhängiger Vermittler und gegebenenfalls eine Direktbank. Bei einer Plattform­vermittlung erhalten Sie häufig in einem Vorgang 5 – 10 vergleichbare Angebote.