Ratgeber Vergleich

Baufinanzierungs­angebote richtig vergleichen

Effektivzins, Zinsbindung, Tilgung, Sondertilgung – die Kennzahlen, die wirklich zählen. Plus: konkrete Beispiele, wie sich kleine Unterschiede über die Laufzeit auswirken.

Symbolbild: Gespräch über eine Finanzierung im Büro
Im Beratungsgespräch

Vergleichen heißt nicht: möglichst viele Zahlen nebeneinander legen. Vergleichen heißt: die wenigen Kennzahlen prüfen, die über 30 Jahre Laufzeit den Unterschied machen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kennzahlen das sind, in welcher Reihenfolge Sie sie anschauen und wo Banken gerne Spielräume nutzen, die Sie ohne Vorbereitung nicht sehen.

Die sechs Kennzahlen, die zählen

Wenn Sie ein Baufinanzierungsangebot in der Hand halten, prüfen Sie diese sechs Punkte in dieser Reihenfolge. Alle finden Sie im ESIS-Merkblatt:

1. Effektivzins

Der Effektivzins berücksichtigt die gesetzlich einzubeziehenden Kreditkosten nach §16 PAngV. Vergleichen Sie identische Darlehensbeträge, Auszahlungstermine und Zinsbindungen. Prüfen Sie daneben Restschuld, Flexibilität und die nicht enthaltenen Kosten, etwa Notargebühren.

2. Sollzinsbindung

Die Zinsbindung bestimmt, wie lange der Sollzins feststeht. Angebote für längere Bindungen können anders bepreist sein; ein fester Aufschlag lässt sich nicht allgemein nennen. §489 BGB erlaubt bei gebundenem Sollzins grundsätzlich nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang eine Kündigung mit sechs Monaten Frist. Spätere neue Vereinbarungen können den Fristbeginn ändern.

3. Anfängliche Tilgung

Die anfängliche Tilgung gibt an, wie viel Prozent der Darlehenssumme im ersten Jahr getilgt wird. 2 – 3 % sind in der aktuellen Zinslandschaft typisch. Bei sehr niedrigen Zinsen wurde häufig 1 % gewählt, was zu Restlaufzeiten von 40 – 50 Jahren führte – ein Risiko, wenn die Anschluss­finanzierung in einem höheren Zinsniveau liegt.

4. Sondertilgungsrechte

Höhe und Häufigkeit von Sondertilgungen sind vertraglich vereinbart. Fragen Sie nach dem Bezugsbetrag, Zahlungsfenstern und möglichen Preisaufschlägen. Ein gesetzlicher allgemeiner Anspruch auf jährliche kostenlose Sondertilgung besteht nicht.

5. Tilgungssatzwechsel

Ein Tilgungssatzwechsel kann die monatliche Belastung an veränderte Lebensumstände anpassen. Ob und wie oft er möglich ist und welche Kosten entstehen, steht im Vertrag. Eine vorübergehend niedrigere Tilgung vergrößert die spätere Restschuld.

6. Bereitstellungs­zinsen und -freie Zeit

Bereitstellungszinsen können auf noch nicht abgerufene Darlehensbeträge anfallen. Vergleichen Sie den vereinbarten Zinssatz und den Beginn der Berechnung mit dem Bau- und Auszahlungsplan. Eine längere freie Zeit kann bei Verzögerungen helfen, ist aber keine allgemeine Vertragsleistung.

Beispielvergleich: zwei Angebote im Detail

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Beispielvergleich, kein verbindliches Angebot — 400.000 € Darlehen, 10 J. Zinsbindung
MerkmalSzenario A (freie Annahme)Szenario B (freie Annahme)
Sollzins3,55 %3,30 %
Anfängliche Tilgung2,0 %2,0 %
Sondertilgung p. a.5 %5 %
Tilgungssatzwechsel1× kostenfrei3× kostenfrei
Bereitstellungs­freie Zeit6 Monate12 Monate
Monatliche Rate1.850,00 €1.766,67 €
Zinsaufwand 10 Jahre*126.127,68 €117.372,54 €
Restschuld nach 10 J.304.127,68 €305.372,54 €

*Eigene Rechnung: monatliche Annuität am Monatsende, keine Gebühren/Sondertilgung. Zinssätze und Vertragsoptionen frei angenommen; keine Bankangebote. Beispielrechnung, kein verbindliches Angebot.

Bei den frei angenommenen Sollzinsen ergibt sich über zehn Jahre eine Differenz von 8.755,14 € beim Zinsaufwand. Das ist keine durchschnittliche Vermittlerersparnis. Die Restschulden unterscheiden sich ebenfalls; die Anschlusszinsen nach Ende der Bindung sind unbekannt.

Was Sie aktiv abfragen sollten

  • Beleihungsauslauf – wie ist die Bank in Ihrem Fall bei der Bewertung der Immobilie vorgegangen? Höhere Beleihungs­ausläufe (z. B. 100 %) bedeuten höheren Zins. Manche Banken bewerten konservativer – das wirkt sich nur über den Beleihungsauslauf aus, nicht über den Listenpreis.
  • Volltilgung als Option – manche Banken bieten ein „Volltilger­darlehen“ an. Vorteil: kein Restschuld­risiko zum Ende der Zinsbindung. Nachteil: meist sehr hohe anfängliche Tilgung und damit hohe Monats­raten.
  • Vorfälligkeits­entschädigung – nur relevant bei vorzeitiger Auflösung. Die prozentuale Deckelung für Allgemein-Verbraucherdarlehen gilt nicht pauschal für Immobiliendarlehen. Lassen Sie die Berechnung prüfen.
  • KfW-Förderung – fragen Sie aktiv, ob KfW-Bausteine eingebunden sind. Auch wenn Sie selbst keine Vorstellung haben, kennen Berater die aktuellen Programme.

Checkliste für die Erstprüfung

  1. Effektivzins notieren.
  2. Sollzinsbindung notieren (5/10/15/20 Jahre).
  3. Anfängliche Tilgung und verbleibende Liquiditätsreserve prüfen.
  4. Sondertilgung: Höhe, Termine und Kosten prüfen.
  5. Tilgungssatzwechsel: Umfang und mögliche Kosten prüfen.
  6. Bereitstellungsfreie Zeit mit dem Bauplan abgleichen.
  7. Restschuld am Ende der Zinsbindung: in Bezug zur Lebensplanung setzen.
  8. ESIS-Merkblatt vollständig erhalten.
  9. Beratungs­dokumentation schriftlich.
  10. Vermittlerprovision (falls relevant) im Effektivzins enthalten.

Mit den genannten sechs Kennzahlen und der Checkliste haben Sie die Standard­situation im Griff. Bei komplexeren Konstellationen – Mehrobjekt­finanzierung, Volltilger, kombinierte Bausteine – führt der Vergleich über einen unabhängigen Berater häufig zur größten Ersparnis, weil mehrere Bausteine in einem Angebot strukturiert werden.

Rechtsquellen, geprüft am 11.09.2026: §16 PAngV, §489 BGB, §502 BGB.

Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.

Häufige Fragen

Sollzins oder Effektivzins – worauf kommt es an?

Der Effektivzins berücksichtigt die gesetzlich einzubeziehenden Kreditkosten. Er ist wichtig, ersetzt aber nicht den Vergleich von Restschuld, Tilgung, Flexibilität und Kosten außerhalb des Effektivzinses. Entscheidend sind gleiche Annahmen.

Welche Zinsbindung ist sinnvoll?

Die passende Zinsbindung hängt von tragbarer Rate, gewünschter Sicherheit und Restschuld ab. Längere Bindungen sichern den Sollzins länger, sind aber nicht immer um einen festen Betrag teurer. Das Kündigungsrecht aus §489 BGB hat eigene Fristen und Voraussetzungen.

Welche Sondertilgungsrechte sollte ich vereinbaren?

Vereinbaren Sie Rechte passend zu realistisch erwartbaren zusätzlichen Mitteln. Bezugsbetrag, jährliche Höchstsumme, Termine und mögliche Aufschläge sind vertraglich zu prüfen; kostenlose Sondertilgung ist keine allgemeine gesetzliche Standardleistung.

Was ist eine bereitstellungs­zinsfreie Zeit?

Der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem noch keine Bereitstellungszinsen auf den nicht abgerufenen Kreditbetrag anfallen. Die passende Dauer hängt insbesondere vom Bau- und Zahlungsplan ab.

Wie wichtig ist die Höhe der Tilgung?

Die Tilgung beeinflusst Restschuld und Rückzahlungsdauer. Prüfen Sie mehrere Szenarien im Tilgungsrechner und eine höhere Anschlussrate. Eine pauschale Anfangstilgung garantiert keine bestimmte Laufzeit.

Welche Unterlagen brauche ich für mehrere Angebote?

Eine identische Selbstauskunft (Einkommen, Eigenkapital, Bonität) und die Objektdaten. Nur mit denselben Eingangsdaten sind Angebote tatsächlich vergleichbar. Achten Sie darauf, dass jede Bank den Beleihungs­auslauf gleich berechnet – sonst ergeben sich unterschiedliche Zinsen aus rein methodischen Gründen.

Wie viele Angebote sollte ich vergleichen?

Holen Sie mehrere konkrete Angebote mit denselben Eckdaten ein. Ein Plattformzugang garantiert keine bestimmte Zahl geeigneter Angebote. Vergleichen Sie auch Ausschlüsse und Zusatzkosten.