Ratgeber Baufinanzierung

Was kostet ein Baufinanzierungsberater?

Für Privatkunden ist die Vermittlung in der Regel kostenfrei – die Vergütung übernimmt der Kreditgeber. Wir zeigen, wie das Modell funktioniert, wann ein Honorarmodell sinnvoll ist und worauf Sie achten sollten.

Die zentrale Frage nach den Kosten lässt sich kurz beantworten: Für private Bauherren und Käufer ist eine Baufinanzierungsberatung über das übliche Vermittlungsmodell kostenfrei. Sie zahlen kein Stundenhonorar und keine Pauschale. Vergütet wird der Berater vom finanzierenden Kreditgeber. Komplizierter wird es bei Honorarberatung, bei sehr großen Finanzierungen oder wenn Sie produktneutrale Analyse jenseits klassischer Kreditprodukte wünschen.

0 €
Direkte Kosten beim Vermittlungsmodell
Beratung, Vergleich, Antrag, Auszahlung
0,7 – 2,5 %
Vermittlungsprovision der Bank
bezogen auf die Darlehenssumme
Quelle: Branchendaten 2024
1.500 – 3.500 €
Pauschalhonorar bei reiner Honorarberatung
je nach Umfang
Quelle: Verbraucherzentrale 2024

Das Vermittlungsmodell im Detail

Im klassischen Modell wirkt der Baufinanzierungsberater als Vermittler zwischen Ihnen und dem Kreditgeber. Sobald ein Darlehensvertrag zustande kommt und valutiert wird, erhält der Berater eine einmalige Provision. Diese liegt branchenüblich zwischen 0,7 % und 2,5 % der Darlehenssumme. Bei großen Plattformen (z. B. Interhyp, Dr. Klein, Hüttig & Rompf) liegt sie meist im unteren Korridor, weil das Volumen pro Berater höher ist; bei kleineren freien Vermittlern eher im oberen Bereich.

Wichtig: Die Provision verteuert Ihren Kredit nicht zusätzlich. Banken kalkulieren sie aus ihrer eigenen Zinsmarge ein. Der ausgewiesene Effektivzins berücksichtigt sie bereits – das schreibt das deutsche Verbraucher­kreditrecht (§502 BGB i. V. m. PAngV) vor. In der Praxis führt das Mehrgeschäft, das Vermittler liefern, häufig sogar zu besseren Zinsen für Sie, weil Banken Vermittlerverträge entsprechend kalkulieren.

Die Honorarberatung als Alternative

Die Honorar-Baufinanzierungsberatung ist in §34i Abs. 5 GewO geregelt. Ein Honorarberater darf keine Provisionen vom Kreditgeber annehmen und wird ausschließlich vom Kunden vergütet. Dafür gelten besonders strenge Anforderungen an die Marktauswahl: Er muss eine hinreichende Zahl von Marktakteuren prüfen.

Vermittlung vs. Honorarberatung – Kostenmodell und Marktzugang
MerkmalVermittler (§34i Abs. 1)Honorarberater (§34i Abs. 5)
Direkte Kosten für SieKeine1.500 – 3.500 € pauschal oder 150 – 250 €/h
Vergütung durchKreditgeber (Provision)Kunde (Honorar)
MarktauswahlVariabel, meist 200 – 500 KreditgeberGesetzlich besonders breit
InteressenkonfliktTheoretisch vorhanden, regulatorisch begrenztStrukturell minimiert
Geeignet fürStandardfinanzierungen, Erstkauf, AnschlussfinanzierungSehr große Volumina, komplexe Strukturen, produktneutrale Analyse
Häufigkeit am MarktÜber 95 % der FälleSpezialnische, sehr selten

Finanzberater, Finanzierungsmakler, Hypothekenberatung – wer kostet was?

Rund um den Immobilienkauf kursieren mehrere Berufsbezeichnungen, hinter denen fast immer dasselbe Kostenmodell steht:

  • Finanzberater beim Immobilienkauf: Ist die Vermittlung eines Immobiliendarlehens gemeint, gilt das oben beschriebene Modell — für Sie in der Regel kostenfrei, vergütet über die Provision des Kreditgebers (0,7 % – 2,5 % der Darlehenssumme). Ein allgemeiner Finanzberater oder Vermögensberater, der Sie über die Finanzierung hinaus berät, rechnet dagegen häufig eigene Honorare oder Produktprovisionen ab.
  • Finanzierungsmakler / Kreditvermittler: anderes Wort für denselben Job. Die Kosten eines Finanzierungsmaklers trägt beim Immobiliendarlehen der Kreditgeber; die Provision ist im Effektivzins enthalten und im ESIS-Merkblatt ausgewiesen. Nicht zu verwechseln mit dem Immobilienmakler, dessen Provision (Käuferanteil meist 2,38 % – 3,57 %) zu den Kaufnebenkosten gehört.
  • Hypothekenberatung: der ältere Begriff für die Baufinanzierungsberatung. Auch hier gilt: Erstgespräch, Vergleich und Antragsbegleitung kosten Sie im Vermittlungsmodell nichts; nur die echte Honorarberatung (§34i Abs. 5 GewO) wird direkt von Ihnen bezahlt.

Welche Kosten zahlen Sie selbst – immer?

Unabhängig davon, ob Sie über einen Vermittler, Honorarberater oder direkt mit einer Bank finanzieren, fallen einige Kosten immer an. Diese betreffen die Bank, die Behörden oder Dienstleister – nicht den Berater:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises, abhängig vom Bundesland. Übersicht in unserem Ratgeber Grunderwerbsteuer nach Bundesland.
  • Notar- und Grundbuchkosten: zusammen ca. 1,5 % – 2,0 % des Kaufpreises.
  • Maklerprovision: seit 2020 in der Regel hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (Bestellerprinzip beim Wohnimmobilienkauf), je nach Bundesland 2,38 % – 3,57 % inkl. MwSt für den Käuferanteil.
  • Schätz- und Bereitstellungs­zinsen: banküblich, in den Konditionen aller Kreditgeber enthalten.

Versteckte Kosten – worauf Sie achten sollten

Bei seriösen, regulierten Baufinanzierungs­beratern gibt es keine versteckten Kosten. Trotzdem lohnen sich drei Routine­fragen:

  1. Wie viele und welche Kreditgeber prüfen Sie konkret in meinem Fall? Ein seriöser Berater nennt die Zahl und gegebenenfalls die Bank, die er empfiehlt.
  2. Wie wird Ihre Provision in meinem konkreten Angebot ausgewiesen? Antwort steht im ESIS-Merkblatt.
  3. Gibt es laufende Folgekosten? Standardisierte Anschluss­konditionen, Servicegebühren, Sondertilgungsoptionen – alles muss vorvertraglich klar sein.

Wann ist welches Modell wirtschaftlich?

Eine Faustregel aus der Praxis:

  • Darlehen bis 500.000 €: Vermittlungsmodell ist in der Regel wirtschaftlicher. Sie zahlen nichts direkt und profitieren vom Marktvergleich.
  • Darlehen 500.000 € – 800.000 €: beide Modelle möglich. Faktoren sind Bonität, Eigenkapitalquote und der gewünschte Detailgrad der Analyse.
  • Darlehen über 800.000 €: Honorarberatung lohnt sich rechnerisch häufiger, weil das Honorar im Verhältnis zur Darlehenssumme klein wird und produktneutrale Analyse strukturell besser ist.

Letzter Hinweis: Eine günstige Beratung hilft nichts, wenn die Konditionen am Ende nicht stimmen. Maßgeblich ist immer der Effektivzins im konkreten Angebot. Lassen Sie sich vor jeder Entscheidung das ESIS-Merkblatt geben und prüfen Sie es Punkt für Punkt.

Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.

Häufige Fragen

Ist ein Baufinanzierungsberater wirklich kostenlos?

Im üblichen Vermittlungsmodell zahlen Sie als Darlehensnehmer kein direktes Honorar. Der Berater erhält eine Vermittlungsprovision vom finanzierenden Kreditinstitut. Erstgespräch, Bedarfsanalyse, Angebotsvergleich und Antragsbegleitung sind für Sie kostenfrei.

Wie hoch ist die Provision für einen Baufinanzierungsberater?

Üblich sind 0,7 % bis 2,5 % der Darlehenssumme. Bei einer Finanzierung über 400.000 € entspricht das einer Vergütung zwischen 2.800 € und 10.000 €. Die genaue Höhe hängt von der Plattform, der Bank und der Komplexität der Vermittlung ab. Sie ist im Effektivzins enthalten und muss im ESIS-Merkblatt ausgewiesen werden.

Verteuert die Provision mein Darlehen?

Nicht zwangsläufig. Banken bezahlen die Provision aus ihrer Marge. Da sich der Berater im Markt vergleichbar verhält, kann er häufig einen Zins durchsetzen, der trotz Provision unter dem Filialangebot der eigenen Hausbank liegt. Maßgeblich ist immer der Effektivzins im Vergleich.

Was ist eine Honorar-Baufinanzierungsberatung?

Honorar-Baufinanzierungsberater nach §34i Abs. 5 GewO arbeiten ausschließlich für den Kunden, verlangen ein direktes Honorar und dürfen keine Provision vom Kreditgeber annehmen. Üblich sind 1.500 € bis 3.500 € Pauschale oder Stundenhonorare zwischen 150 € und 250 €. Im Gegenzug ist die Marktauswahl rechtlich besonders weit gefasst.

Was kostet das Erstgespräch?

Bei Vermittlern in der Regel nichts. Erstgespräche dienen der Bedarfsklärung und sind in den Standardprozess eingepreist. Honorarberater bieten oft ein kostenloses Kennenlerngespräch und beginnen die Honorarabrechnung erst mit dem schriftlichen Mandat.

Gibt es versteckte Kosten?

Bei seriösen Beratern nicht. Auszahlungs- und Bereitstellungszinsen, Schätzgebühren und Grundbuchkosten sind Drittkosten der Bank bzw. Behörden – sie würden auch im Direktgeschäft mit der Bank anfallen. Wichtig: Lassen Sie sich vor der Vermittlung jede Provisionsvereinbarung schriftlich geben.

Was kostet ein Finanzberater beim Immobilienkauf?

Geht es um die Vermittlung des Immobiliendarlehens, zahlen Sie in der Regel nichts: Der Berater erhält eine Provision vom Kreditgeber (üblich 0,7 % bis 2,5 % der Darlehenssumme), die bereits im Effektivzins enthalten ist. Kostenpflichtig wird es nur bei echter Honorarberatung oder wenn ein allgemeiner Finanz- oder Vermögensberater zusätzliche Leistungen abrechnet.

Was sind die Kosten für eine Hypothekenberatung?

Hypothekenberatung ist der ältere Begriff für Baufinanzierungsberatung — das Kostenmodell ist identisch. Im Vermittlungsmodell ist die Beratung für Sie kostenfrei; bei Honorarberatung nach §34i Abs. 5 GewO sind 1.500 € bis 3.500 € pauschal oder 150 € bis 250 € pro Stunde üblich.

Welche Kosten verlangt ein Finanzierungsmakler?

Ein Finanzierungsmakler (Kreditvermittler) wird beim Immobiliendarlehen vom finanzierenden Institut bezahlt, nicht von Ihnen. Seine Provision muss im ESIS-Merkblatt ausgewiesen sein. Verwechseln Sie ihn nicht mit dem Immobilienmakler, dessen Käuferprovision von meist 2,38 % bis 3,57 % zu den Kaufnebenkosten zählt.

Wann lohnt sich Honorarberatung gegenüber Vermittlung?

Wenn Sie eine sehr große Finanzierung haben (ab ca. 800.000 €), wenn die Provisionsstruktur den Markt verzerren würde oder wenn Sie produktneutrale Analyse wünschen (z. B. Kombination aus Kauf, Bausparen, KfW). Bei Standardfinanzierungen unter 500.000 € ist die Vermittlung wirtschaftlich meist gleich gut oder besser.