Bei der Beratersuche zählen überprüfbare Kriterien: Erlaubnis beziehungsweise Registereintrag, nachvollziehbare Vergütung und Erfahrung mit Ihrem Vorhaben. Eine Empfehlung oder bekannte Marke ersetzt diese Prüfung nicht.
Drei Wege, einen Berater zu finden
1. Vermittlerregister der IHKs
Das öffentliche Vermittlerregister unter vermittlerregister.info ist der zentrale Ausgangspunkt. Sie können nach Name, Adresse oder Tätigkeitsfeld suchen. Achten Sie auf den Eintragstyp:Immobiliardarlehensvermittler oder Honorar-Immobiliardarlehensberater nach §34i GewO. Anbieter ohne diesen Eintrag dürfen die Tätigkeit nicht gewerblich ausüben.
2. Etablierte Vermittlungsplattformen
Plattformen wie Interhyp, Dr. Klein, Hüttig & Rompf, Baufi24 oder Planethome bündeln viele Kreditgeber und arbeiten standardisiert. Die Beratung erfolgt durch angestellte oder franchiseähnlich gebundene Berater mit §34i-Erlaubnis. Vorteile: schnelle Vergleichszeit, breite Auswahl, standardisierte Qualität. Nachteile: oft weniger persönliche Bindung, manchmal hoher Durchsatz pro Berater.
3. Persönliche Empfehlung
Eine persönliche Empfehlung kann ein Ausgangspunkt sein. Fragen Sie nach konkreten Erfahrungen mit Kosten, Kommunikation und Vergleichsangeboten. Ein einzelner positiver Erfahrungsbericht ist kein Nachweis für die Eignung in Ihrem Fall.
Sieben Auswahlkriterien
- §34i-Eintrag im Vermittlerregister. Nicht verhandelbar. Prüfen Sie online über vermittlerregister.info.
- Berufshaftpflichtversicherung. Pflicht nach §34i Abs. 3 GewO. Erfragen Sie Versicherer und aktuellen Versicherungsschutz.
- Marktauswahl. Wie viele Kreditgeber prüft der Berater konkret in Ihrem Fall? Fragen Sie auch nach ausgeschlossenen Instituten und den Gründen für die Auswahl.
- Provisionstransparenz. Werden Provisionen offengelegt? Tauchen sie im Effektivzins auf? Eine klare Antwort spricht für Seriosität.
- ESIS-Merkblatt vor Vertragsschluss. Gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Merkblatt erst spät oder unvollständig vorlegt, ist riskant.
- Schriftliche Beratungsdokumentation. Bedarf und Empfehlung nachvollziehbar festhalten lassen. Ohne diese sollten Sie nicht abschließen.
- Erreichbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit. Vereinbaren Sie Rückmeldefristen und eine Vertretung für zeitkritische Fragen.
Konkrete Fragen für das Erstgespräch
- „Mit wie vielen und welchen Kreditgebern arbeiten Sie? Welche dominieren in meinem konkreten Fall?“
- „Wie hoch ist Ihre Vermittlungsprovision in meinem Fall? Wo wird sie ausgewiesen?“
- „Wann erhalte ich das ESIS-Merkblatt – vor Antragstellung oder erst bei Vertragsschluss?“
- „Wer ist mein direkter Ansprechpartner während der Bonitätsprüfung? In welcher Frist erhalte ich Rückmeldungen?“
- „Welche Förderprogramme prüfen Sie standardmäßig (KfW, Landesförderung, BAFA)?“
- „Bekomme ich eine schriftliche Beratungsdokumentation? Wann?“
- „Wie unterstützen Sie mich bei der späteren Anschlussfinanzierung – ist das Teil der Zusammenarbeit oder fällt das weg?“
Red Flags – wann Sie nicht abschließen sollten
Online oder vor Ort?
Beides funktioniert. Die Frage ist persönlich. Drei Punkte, die Ihnen die Wahl erleichtern:
- Komplexität Ihrer Konstellation. Standardfall (Angestellt, Eigenkapital, Bestandsimmobilie) → Online funktioniert problemlos. Komplexer Fall (Selbstständigkeit, mehrere Objekte, Patchwork) → ein erfahrener lokaler Berater kann effizienter sein.
- Persönliche Präferenz. Wenn Sie für einen sechsstelligen Vertrag einen Gesprächspartner gegenüber haben wollen, ist ein lokaler Berater oder ein Berater mit Vor-Ort-Termin sinnvoll.
- Geografische Faktoren. Bei Förderprogrammen einzelner Bundesländer kann ein lokaler Berater einen Wissensvorteil haben (z. B. Bayerisches Eigenwohnraumprogramm).
So gehen Sie konkret vor
- Eckdaten zusammenstellen: Einkommen, Eigenkapital, Wunschkaufpreis, Tilgungsvorstellung, Zeithorizont.
- Erstkontakt mit einem oder zwei Beratern: Plattformvermittler oder lokaler §34i-Vermittler. Koordinieren Sie die Anfragen, um unnötige doppelte Kreditanträge zu vermeiden.
- Erstgespräch: Bedarfsanalyse, Klärung der oben genannten sieben Punkte.
- Angebote anfordern: mindestens drei Bankangebote mit identischen Eckdaten.
- ESIS-Merkblätter vergleichen: Effektivzins, Zinsbindung, Sondertilgung, Bereitstellungsfreie Zeit.
- Schriftliche Beratungsdokumentation: einfordern und prüfen.
- Entscheidung und Antragstellung. Nach Bonitätsprüfung folgt das verbindliche Angebot.
Unsere Stadtseiten helfen bei der Vorbereitung. über die Anfrage können Sie zu einem externen Anbieter weitergehen; Bearbeiter, Erreichbarkeit und Kosten müssen dort konkret bestätigt werden.
Rechtsgrundlagen
§34i GewO und Artikel 247 §13b EGBGB, geprüft am 11.09.2026. Für Kreditinstitute und weitere gesetzliche Ausnahmefälle gelten abweichende Erlaubnisregeln; ein fehlender §34i-Eintrag allein beweist dort keine unerlaubte Tätigkeit.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.