Bankübergreifende Vermittlung und unabhängige Honorarberatung sind zwei verschiedene Modelle. Ein breiter Marktzugang allein macht einen Provisionsvermittler nicht zum Honorarberater. Prüfen Sie Eintragstyp, Vergütung, Bindungen an Kreditgeber und die Auswahl im konkreten Fall.
Was „unabhängig“ konkret bedeutet
Für den Auftritt als unabhängiger Berater enthält §34i Absatz 5 GewO besondere Regeln. Für Ihren Vergleich sollten Sie folgende Modelle unterscheiden:
- Bankberater (gebunden). Angestellt bei einer Bank, vermittelt ausschließlich deren Produkte. Beispiele: Filiale einer Sparkasse, Direktbankberater bei ING, Berater einer Privatbank.
- Vermittler (frei). Selbstständig oder bei einer Plattform tätig, arbeitet mit vielen Kreditgebern. Vergütet wird er pro Vermittlung vom finanzierenden Institut. Beispiele: Interhyp, Dr. Klein, Hüttig & Rompf, freie Baufinanzierungsvermittler vor Ort.
- Honorar-Berater (regulatorisch unabhängig). Erlaubt nach §34i Abs. 5 GewO, erhält ausschließlich Honorar vom Kunden und darf keine Provision annehmen. Marktauswahl gesetzlich besonders weit gefasst.
Vorteile und Grenzen der Unabhängigkeit
Vorteile
- Vergleich aus mehreren Kreditgebern – nicht nur ein Produkt.
- Förderprodukte (KfW, Wohnungsbauprämie, regionale Programme) werden mitgedacht.
- Spezialisierte Bausteine wie Bausparen, Forward-Darlehen oder Versichererdarlehen sind verfügbar.
- Erfahrung mit komplexer Bonität kann die Aufbereitung des Antrags erleichtern.
- Schriftliche Beratungsdokumentation und ESIS-Merkblatt nach gesetzlicher Vorgabe.
Nachteile
- Der Auftritt als unabhängiger Berater ist an §34i Absatz 5 GewO gebunden.
- Kommunikation läuft über Vermittler; manche Verbraucher möchten die Bank direkt.
- Bei einfachsten Anschlussfinanzierungen bringt der Vergleich oft wenig.
- Bei Honorarberatung fallen vertraglich vereinbarte Kosten an.
Wie Sie Unabhängigkeit prüfen
1. §34i-Eintrag im Vermittlerregister
Jeder gewerbliche Baufinanzierungsberater muss im öffentlichen Vermittlerregister der IHKs eingetragen sein. Ohne diesen Eintrag ist die Tätigkeit unzulässig. Prüfen Sie auf vermittlerregister.info nach Namen und Eintragstyp (Immobiliardarlehensvermittler oder Honorar-Immobiliardarlehensberater).
2. Liste der konkret geprüften Kreditgeber
Lassen Sie sich vor dem Antrag eine schriftliche Übersicht geben, welche Banken konkret in Ihrem Fall verglichen wurden. Bei vielen Plattformen ist diese Liste Teil des Beratungsprotokolls. Auffällig: Wenn nur zwei oder drei „Standardpartner“ vorkommen, ist das kein Marktvergleich.
3. Transparenz zur Provisionsstruktur
Lassen Sie sich die konkrete Provision und ihre Berechnung offenlegen. Unterschiedliche Vergütungen können Interessenkonflikte auslösen; fragen Sie, wie die Empfehlung trotz solcher Anreize begründet wird.
4. ESIS-Merkblatt für jedes Angebot
Das europäische Standardinformationsblatt ist seit 2016 verpflichtend. Es enthält Sollzins, Effektivzins, Gesamtkosten, anfängliche Tilgung und gegebenenfalls die Vermittlerprovision. Nur über das ESIS-Merkblatt sind Angebote vergleichbar.
5. Schriftliche Beratungsdokumentation
Lassen Sie Bedarfsermittlung und Empfehlung schriftlich festhalten. Maßgeblich für die Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind insbesondere §511 BGB und die vorvertraglichen Informationen nach Artikel 247 EGBGB. Eine Dokumentation ersetzt nicht die eigene Vertragsprüfung.
Wo Unabhängigkeit an Grenzen stößt
Auch der unabhängigste Berater arbeitet innerhalb wirtschaftlicher Realitäten. Drei Punkte sollten Sie kennen:
- Plattform-Anbindung. Große Vermittler (Europace, Interhyp-Software, eHyp) decken einen Großteil des Marktes ab – aber nicht alle Spezialinstitute. Sehr lokal aufgestellte Sparkassen oder spezialisierte Versichererdarlehen sind in den Plattformvergleichen manchmal nicht enthalten.
- Provisionsspanne. Wenn die Spanne zwischen den Kreditgebern größer ist als die Zinsspanne, kann ein Anreiz entstehen, den höher vergütenden Anbieter zu bevorzugen. Gute Berater dokumentieren transparent.
- Persönliche Erfahrung. Auch unabhängige Berater haben „Lieblingsbanken“ aus der Erfahrung. Das ist nicht per se schlecht – verlangen Sie aber, dass der konkrete Vergleich nicht durch eine generische Empfehlung ersetzt wird.
Unabhängigkeit lohnt sich vor allem in vier Fällen
- Erstkauf. Sie haben keinen direkten Bezug zu einer Hausbank. Hier zählt der breite Vergleich am stärksten.
- Komplexe Konstellation. Selbstständige, mehrere Objekte, Eltern als Bürgen, internationale Einkommen, Patchwork-Familien.
- Kombination mehrerer Bausteine. Annuitätendarlehen + KfW + Bausparen, gegebenenfalls mit Variabeldarlehen für Eigenkapitalüberbrückung.
- Anschlussfinanzierung. Die bestehende Bank hat den Datenvorsprung, aber nicht automatisch das günstigste Angebot. Vergleichen Sie auch mögliche Wechselkosten.
über den Anfrageweg können Sie zur externen Beratung weitergehen. Wer die Anfrage bearbeitet, welche Auswahl besteht und welche Vergütung vereinbart wird, ist beim Anbieter zu prüfen. Unsere Stadtseiten sind redaktionelle Orientierung.
Rechtsgrundlagen
§34i GewO und Artikel 247 §13b EGBGB, geprüft am 11.09.2026. Für Kreditinstitute und weitere gesetzliche Ausnahmefälle gelten abweichende Erlaubnisregeln; ein fehlender §34i-Eintrag allein beweist dort keine unerlaubte Tätigkeit.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.