Steuerübersicht

Grunderwerbsteuer in Deutschland 2026

Die Steuersätze unterscheiden sich pro Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Hier die aktuelle Übersicht plus Rechenbeispiele und was Sie zur Fälligkeit wissen müssen.

Die Grunderwerbsteuer ist nach der Maklerprovision der größte Einzelposten unter den Kaufneben­kosten. Sie liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises – je nach Bundesland. Bei einer 400.000-€-Immobilie macht das zwischen 14.000 € (Bayern, Sachsen) und 26.000 € (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen). Diese Übersicht zeigt alle 16 Bundesländer und die wichtigsten Regeln zur Fälligkeit.

Grunderwerbsteuer­sätze nach Bundesland (Stand 2024 / 2026)

BundeslandSteuersatzSteuer bei 400.000 €Steuer bei 600.000 €
Bayern3,5 %14.00021.000
Sachsen3,5 %14.00021.000
Hamburg4,5 %18.00027.000
Baden-Württemberg5 %20.00030.000
Bremen5 %20.00030.000
Niedersachsen5 %20.00030.000
Rheinland-Pfalz5 %20.00030.000
Sachsen-Anhalt5 %20.00030.000
Berlin6 %24.00036.000
Hessen6 %24.00036.000
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.00036.000
Brandenburg6,5 %26.00039.000
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.00039.000
Saarland6,5 %26.00039.000
Schleswig-Holstein6,5 %26.00039.000
Thüringen6,5 %26.00039.000

Quelle: Bundesministerium der Finanzen 2024. Beispielrechnungen, keine verbindlichen Angebote. Steuersätze können sich kurzfristig durch Landesgesetzgebung ändern.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Wichtig: Die Steuer fällt nur auf den Grundstücks­wert inklusive Gebäude an, nicht auf mitverkauftes bewegliches Inventar (z. B. Einbauküche, Markisen, Sauna). Wer mit dem Verkäufer ein bewegliches Inventar mit realistischem Wert separat ausweist, reduziert die Bemessungs­grundlage – Finanzämter prüfen das aber kritisch.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

  1. Notarvertrag wird unterschrieben. Der Notar meldet den Verkauf innerhalb von 2 Wochen an das zuständige Finanzamt.
  2. Finanzamt sendet Steuerbescheid. Üblicherweise nach 4 – 8 Wochen.
  3. Sie zahlen innerhalb der Frist im Bescheid (in der Regel 1 Monat).
  4. Finanzamt stellt Unbedenklichkeits­bescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
  5. Eigentumsübergang im Grundbuch. Erst jetzt sind Sie rechtlich Eigentümer.

Befreiungen und Sonderfälle

  • Erwerb zwischen Ehegatten / eingetragenen Lebenspartnern ist steuerfrei — auch bei Übertragung im Rahmen einer Scheidung.
  • Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) ist steuerfrei. Hier greift stattdessen die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer mit höheren Freibeträgen (400.000 € pro Elternteil und Kind alle 10 Jahre).
  • Erbschaften sind grunderwerbsteuerfrei. Statt­dessen fällt Erbschaftsteuer an.
  • Kaufpreise unter 2.500 € sind steuerfrei (Bagatellgrenze).
  • Anteils­übertragungen unter 95 % an Immobilien­gesellschaften (Share Deals) — komplexes Sonderthema, das vor allem bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien eingesetzt wird. 2021 verschärft.

Was bedeutet der Steuersatz für Ihre Finanzierung?

Direkt: Höhere Grunderwerbsteuer erhöht den Eigenkapital­bedarf für Kaufneben­kosten. Indirekt: Wenn Sie die Steuer aus dem Darlehen finanzieren, steigt der Beleihungs­auslauf — und damit der Zinssatz.

Beispiel: 400.000 € Kaufpreis in NRW (6,5 %). Eigenkapital 20.000 €. Sie können die 26.000 € Grunderwerbsteuer nicht vollständig aus Eigenkapital zahlen. Das Bankdarlehen wird daher um die fehlenden Nebenkosten erhöht. Effekt: 100+ % Beleihungs­auslauf, Zinsaufschlag 0,3 – 0,5 Prozentpunkte. Über 10 Jahre: 12.000 € – 20.000 € zusätzliche Zinslast.

Spartipps zur Grunderwerbsteuer

  • Bewegliches Inventar separat ausweisen (Einbauküche, Markisen, Carport mit realistischem Wert). Reduziert die Bemessungsgrundlage.
  • Aufteilung Grund + Boden / Gebäude prüfen – relevant bei Neubauten auf gekauftem Grundstück. Wenn das Bauvorhaben nicht als Einheit gilt, wird nur das Grundstück besteuert (rechtlich komplex, mit Berater oder Notar besprechen).
  • Schenkung vor Kauf innerhalb der Familie nutzen. Eltern können Eigenkapital steuerfrei schenken (bis 400.000 € pro Elternteil und Kind), das in den Kauf einfließt — die eigentliche Grunderwerbsteuer auf den Kauf bleibt aber bestehen.

Im Rahmen Ihrer Baufinanzierungs­planung wird die Grunderwerbsteuer immer als Kaufnebenkosten­position berücksichtigt. Ein unabhängiger Berater zeigt Ihnen, wie hoch sie in Ihrem Bundesland konkret ausfällt und welche Auswirkungen das auf den Beleihungs­auslauf und damit den Zinssatz hat.

Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.

Häufige Fragen

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Eine Verkehrssteuer, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis (oder bei Schenkungen auf den Grundbesitz­wert) erhoben. Steuerschuldner ist in der Regel der Käufer.

Warum unterscheidet sich der Steuersatz nach Bundesland?

Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Bayern und Sachsen haben mit 3,5 % den niedrigsten Satz, NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 % den höchsten.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt, in der Regel innerhalb eines Monats. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeits­bescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch nötig ist.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Kauf?

Notariell wird in fast allen Standard-Kaufverträgen der Käufer als Steuerschuldner benannt. Verkäufer und Käufer haften jedoch gesamtschuldnerisch — bei Nichtzahlung kann das Finanzamt auch den Verkäufer in Anspruch nehmen.

Gibt es Befreiungen oder Freibeträge?

Ja. Steuerfrei sind: Erwerb durch Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner untereinander (auch bei Scheidung), Erwerb durch Verwandte in gerader Linie (Eltern → Kinder), Erbschaften (statt Grunderwerbsteuer fällt Erbschaftsteuer an) und Kaufpreise unter 2.500 € (Bagatellgrenze).

Kann ich die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?

Nicht direkt. Bei vermieteten Immobilien gehört sie aber zu den Anschaffungskosten und wird über die Abschreibung (AfA) anteilig steuerlich wirksam. Bei selbstgenutztem Eigentum gibt es keine direkte Absetzungs­möglichkeit.

Lohnt sich der Umzug in ein günstigeres Bundesland nur für die Grunderwerbsteuer?

Nein, in der Regel nicht. Der Unterschied zwischen 3,5 % und 6,5 % macht bei 400.000 € Kaufpreis 12.000 € aus. Das ist relevant, aber Umzugs- und Lebenshaltungskosten in einer Region überwiegen die Steuerdifferenz fast immer.