Eine Eigentumswohnung ist für viele der Einstieg ins Wohneigentum. Anders als beim Haus kaufen Sie einen Anteil an einer Gemeinschaft — der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Deren Zustand entscheidet wesentlich über Werterhalt und Finanzierung.
WEG, Teilungserklärung und Protokolle
Lesen Sie vor dem Kauf die Teilungserklärung und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Sie zeigen, wie die Gemeinschaft funktioniert, welche Sanierungen anstehen und ob Streitigkeiten oder Sonderumlagen drohen. Diese Unterlagen verlangt häufig auch die Bank.
Hausgeld und Instandhaltungsrücklage
Das Hausgeld deckt laufende Kosten und die Rücklage für Instandhaltung. Eine zu niedrige Rücklage bei älteren Gebäuden ist ein Warnsignal: Größere Sanierungen werden dann über Sonderumlagen finanziert. Die Bank rechnet das Hausgeld in Ihre monatliche Belastung mit ein.
Vor der Zusage diese WEG-Unterlagen lesen
Prüfen Sie Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Beschlusssammlung. Fragen Sie gezielt nach bereits beschlossenen, noch nicht gezahlten Sonderumlagen. Eine vorhandene Rücklage sagt ohne Kenntnis anstehender Arbeiten wenig über den künftigen Finanzbedarf aus.
Rechnen Sie Ihre Kreditrate zusammen mit dem eigenen Anteil an den laufenden Kosten und einer persönlichen Reserve. Vermeiden Sie Doppelzählungen, wenn im Hausgeld bereits Zuführungen zur gemeinschaftlichen Erhaltungsrücklage enthalten sind.
Nächster Schritt
Lassen Sie die Finanzierung für Ihre Wunschwohnung von einem Berater prüfen — er kennt die Kreditgeber, die das jeweilige Objekt und die WEG akzeptieren, und vergleicht die Konditionen.
Rechtsgrundlage: §28 WEG: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht. Dies ist allgemeine Orientierung; konkrete Unterlagen und Kreditentscheidung hängen vom Einzelfall ab.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.