Transparenz

Methodik: woher unsere Zahlen kommen

Jede Kennzahl auf diesem Portal trägt eine Quelle und ein Datum. Hier erklären wir, welche Daten wir nutzen, wie wir Schätzwerte ableiten und wo die Grenzen liegen.

Wir trennen veröffentlichte Daten, nachvollziehbare Berechnungen und frei gewählte Beispielannahmen. Eine Rechnung beschreibt ein Szenario; sie ersetzt weder die Haushaltsprüfung einer Bank noch ein verbindliches Finanzierungsangebot.

Statistik: Quelle und Zeitraum gehören zum Wert

Die Bauzinsreihe stammt von der Bundesbank, SUD119: Neugeschäft für Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre. Sonstige Kosten sind nicht enthalten. Es handelt sich nicht um einen Sollzins für unsere Rechner und nicht um ein Angebot für zehn Jahre exakt.

Die Daten werden monatlich veröffentlicht. Bei einer nicht erreichbaren Quelle verwenden wir den zuletzt gesicherten offiziellen Stand mit dessen Datum. Graph und letzter Wert stammen immer aus derselben Reihe. Eine redaktionelle Überprüfung ändert nicht das Erhebungsdatum eines statistischen Werts.

Wie die Finanzierungsrechner rechnen

Die monatliche Annuität ergibt sich aus Darlehen × (jährlicher Sollzins + anfängliche Tilgung) / 100 / 12. Im Tilgungsplan wird die Restschuld monatlich verzinst; anschließend wird die Monatsrate abgezogen. Die letzte Zahlung ist auf Zinsen und Restschuld begrenzt. Eine eingegebene Sondertilgung erfolgt zusätzlich am Jahresende.

Der Sollzins bleibt innerhalb der gewählten Bindung konstant. Tagesgenaue Zinsberechnung, Gebühren, individuelle Auszahlungstermine und vertragliche Sondertilgungsgrenzen sind nicht modelliert. Nach Ablauf der Bindung ist die weitere Verzinsung nicht bekannt. Unterschiedliche Banken können deshalb abweichende Zahlungspläne ausweisen.

Budget: eine Annahme, keine Kreditvergaberegel

Der Budgetrechner verwendet den von Ihnen eingeplanten Anteil des Nettoeinkommens für die Rate. Die Voreinstellungen von 35 % und 10 % Erwerbsnebenkosten sind illustrative, veränderbare Annahmen. Sie sind weder gesetzliche Grenzen noch eine Bankzusage. Lebenshaltung, Unterhalt, andere Kredite, Instandhaltung und Liquiditätsreserve müssen gesondert berücksichtigt werden.

Steuern und Erwerbsnebenkosten

Grunderwerbsteuer wird mit dem jeweiligen Landessteuersatz auf den eingegebenen Kaufpreis berechnet. Freibeträge, Steuerbefreiungen und Besonderheiten der Bemessungsgrundlage sind nicht enthalten. Notar und Grundbuch folgen dem GNotKG, nicht festen Prozentsätzen. Prozentwerte im Rechner sind Planungsannahmen; Maklerkosten richten sich nach dem Vertrag. Ohne Makler kann der Käuferanteil auf null gesetzt werden.

Welche lokalen Daten wir nicht schätzen

Ohne konkret nachprüfbare Quelle veröffentlichen wir keinen lokalen Quadratmeterpreis, keine durchschnittliche Darlehenssumme und keine geschätzte Anzahl zugelassener Berater. Ein allgemeiner Verweis auf einen Immobilienbericht ersetzt keinen belegten Stadtwert. OpenStreetMap-Einträge sind gegebenenfalls Karteneinträge, kein vollständiges amtliches Vermittlerregister. Strukturangaben tragen ihre jeweilige Quelle und ihren Zeitraum.

Die Stadtseiten bieten Orientierung zu Erwerbskosten, Förderung und Beratungsvorbereitung. Sie enthalten kein geprüftes Verzeichnis einzelner Beratungsunternehmen. Beispiele mit einem Kaufpreis sind ausdrücklich gewählte Szenarien, keine Immobilienbewertung.

Redaktion und Korrekturen

Verantwortlich ist Borja Cifuentes. Bei der Aufbereitung kommen auch KI-Werkzeuge zum Einsatz; daraus folgt keine fachliche Prüfung durch einen zugelassenen Finanzberater. Quellen und Rechenschritte sollen die Angaben überprüfbar machen. Hinweise auf Fehler nehmen wir über Kontakt entgegen.

Methodik überprüft am 11. September 2026. Weiterführend: Quellen und Finanzierung des Portals.

Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.