Beratungsqualität lässt sich nicht aus einer Marke oder einer versprochenen Ersparnis ableiten. Prüfen Sie Erlaubnis, Vergütung, Marktauswahl und die Begründung der Empfehlung. Diese sieben Kriterien helfen beim Gespräch.
1. §34i-Erlaubnis und Registereintrag
Für Vermittler gilt grundsätzlich §34i GewO. Prüfen Sie den konkreten Eintrag; etwa für Kreditinstitute bestehen gesetzliche Ausnahmen.
2. Zahl und Auswahl der Kreditgeber
Fragen Sie konkret: Mit wie vielen und welchen Kreditgebern wird verglichen? Je breiter, desto besser die Chance auf günstige Konditionen.
3. Transparenz zur Vergütung
Ein guter Berater legt offen, wie er vergütet wird (Provision oder Honorar) und welche Kreditgeber bei ihm dominieren.
4. ESIS-Merkblatt
Das europäische Standardinformationsblatt ist gesetzlich vorgeschrieben und macht Angebote vergleichbar — bestehen Sie darauf.
5. Keine Vorkasse, kein Druck
Lassen Sie Fälligkeit, Vergütung und Leistungen schriftlich erklären; Beratungs- und Vermittlungsverträge sind zu unterscheiden.
6. Dokumentierte Beratung
Lassen Sie die Bedarfsermittlung und die persönliche Empfehlung schriftlich festhalten.
7. Erreichbarkeit und Service
Wird die Anschlussfinanzierung mitgedacht? Ist der Berater bei Rückfragen erreichbar? Gute Beratung endet nicht mit der Unterschrift.
Über den Anfrageweg gelangen Sie zu einem externen Anbieter. Prüfen Sie dort Bearbeiter, Registrierung und Leistungen. Wie die Weiterleitung finanziert wird, erläutern wir unter Transparenz.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.