Bleibt nach Ende der Zinsbindung eine Restschuld, muss deren weitere Rückzahlung geklärt werden. Die Konditionen der Anschlussfinanzierung bestimmen die neue Monatsrate. Der Rechner zeigt sie für einen gewählten Zins und eine gewählte Tilgung.
Beispielrechnung, kein verbindliches Angebot. Für die Anschlussfinanzierung können Sie zur bisherigen Bank (Prolongation) oder zu einem anderen Anbieter (Umschuldung) wechseln. Startwerte sind Annahmen, keine aktuellen Angebote. Monatliche Verzinsung und Zahlung am Monatsende; Wechselkosten, Forward-Aufschläge und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sind nicht enthalten.
Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen?
- Prolongation: Sie vereinbaren die Fortsetzung bei der bisherigen Bank. Auch dieses Angebot sollten Sie mit Alternativen vergleichen.
- Umschuldung: Sie wechseln den Kreditgeber. Neben dem Zins können Kosten etwa für die Übertragung der Grundschuld anfallen.
- Forward-Darlehen: Sie vereinbaren eine Finanzierung für einen späteren Beginn. Vorlauf, Zinsaufschlag und Abnahmepflicht hängen vom Vertrag ab; bei sinkenden Zinsen kann die Vereinbarung nachteilig sein.
Welche Variante für Sie die günstigste ist, zeigt ein unabhängiger Vergleich. Mehr zur Zinslage in der Zinsentwicklung.
So vergleichen Sie Anschlussangebote
Tragen Sie für jedes Angebot dieselbe Restschuld und dieselbe Bindungsdauer ein. Eine niedrigere Rate allein bedeutet keine Ersparnis, wenn dadurch weniger getilgt wird. Prüfen Sie deshalb auch die Restschuld am Ende der neuen Bindung, Effektivzins, Gebühren und Sondertilgungsrechte. Die Beispiel-Startwerte sind keine Marktangebote.
Welche Kosten bildet der Rechner nicht ab?
Wechselkosten, Forward-Aufschläge außerhalb des eingegebenen Sollzinses und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sind nicht enthalten. Der Rechner bildet ein Annuitätendarlehen mit Monatszahlung am Monatsende ab. Er ermittelt weder den wirtschaftlich besten Wechselzeitpunkt noch eine individuelle Bankzusage.
Wann ist ein Wechsel möglich?
Bei einem Darlehen mit gebundenem Sollzins besteht nach §489 Absatz 1 Nummer 2 BGB grundsätzlich zehn Jahre nach vollständigem Empfang ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist. Eine spätere neue Vereinbarung über Sollzins oder Rückzahlungszeit kann den Beginn dieser Frist verschieben. Prüfen Sie deshalb den Vertrag und das vollständige Auszahlungsdatum.
Quelle: §489 BGB, geprüft am 11. September 2026. Weitere Vorbereitung: Unterlagen-Checkliste und Tilgungsplan.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.