Eine vermietete Immobilie folgt anderen Regeln als das Eigenheim: Die Bank rechnet die Mieteinnahmen mit, und steuerlich lassen sich Zinsen und Abschreibung absetzen. Das macht die Finanzierung zu einem Teil der Renditerechnung — nicht nur zur Frage der Tragbarkeit.
Mietrendite und Lage
Unterscheiden Sie Bruttomietrendite und eine Nettobetrachtung nach nicht umlagefähigen Kosten. Berücksichtigen Sie Leerstand, Verwaltung, Instandhaltung und Kaufnebenkosten. Aus einer teuren Lage folgt keine sichere Wertentwicklung. Tilgung ist zwar Liquiditätsabfluss, aber kein steuerlich abziehbarer Zinsaufwand.
Steuer: AfA und Werbungskosten
Bei vermieteten Objekten sind Schuldzinsen und die Gebäudeabschreibung (AfA) als Werbungskosten absetzbar. Deshalb finanzieren Anleger oft mit niedrigerer Tilgung. Wie weit das sinnvoll ist, hängt von Ihrer Steuersituation ab — hier lohnt zusätzlich der Steuerberater.
Nächster Schritt
Ein auf Kapitalanlagen erfahrener Berater strukturiert die Finanzierung mit Blick auf Rendite und Steuer und vergleicht die Kreditgeber. Die Rate kalkulieren Sie mit dem Tilgungsrechner.
Rechtsgrundlage: §9 EStG: Werbungskosten. Dies ist allgemeine Orientierung; konkrete Unterlagen und Kreditentscheidung hängen vom Einzelfall ab.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.