Die Programme KfW 297 und 298 bilden den „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN). Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden mit hohem energetischen Standard — als zinsverbilligter Kredit und unabhängig vom Einkommen.
Voraussetzungen
- Neubau oder Ersterwerb eines Wohngebäudes mit Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“.
- In der höheren Förderstufe meist mit QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
- Energetische Nachweise durch eine Sachverständige bzw. einen Energieeffizienz-Experten.
So beantragen Sie KFN
Der Förderkredit wird vor Vorhabenbeginn über die finanzierende Bank beantragt; die energetischen Nachweise liefert ein Energieeffizienz-Experte. Ein unabhängiger Berater verzahnt den KFN-Baustein mit dem günstigsten Bankdarlehen und prüft, ob zusätzlich Landesförderung infrage kommt. Mehr im KfW-Überblick.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.