Die Programme KfW 297 und 298 bilden den „Klimafreundlichen Neubau“ (KFN). Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden mit hohem energetischen Standard — als zinsverbilligter Kredit und unabhängig vom Einkommen.
Voraussetzungen
- Neubau oder Ersterwerb eines Wohngebäudes mit Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“.
- In der Förderstufe mit Nachhaltigkeitszertifizierung ist das QNG-Siegel erforderlich (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
- Energetische Nachweise durch eine Sachverständige bzw. einen Energieeffizienz-Experten.
Förderstufen und Befristung 2026
Zusätzlich zu den klimafreundlichen Förderstufen gibt es eine befristete Stufe für Effizienzhäuser 55. Die KfW hat deren Laufzeit bis spätestens zum 31.12.2026 verlängert; maßgeblich ist der Antragseingang und die Mittelverfügbarkeit. Die technischen Voraussetzungen unterscheiden sich von EH40 und QNG. Quelle: KfW: Verlängerung der EH55-Förderung, geprüft am 11.09.2026.
297 betrifft private Selbstnutzung; 298 unter anderem nicht selbstgenutzte Wohneinheiten. KfW 300 ist für dieselbe Wohneinheit eine Alternative, keine zusätzlich kombinierbare Förderung.
So beantragen Sie KFN
Der Förderkredit wird vor Vorhabenbeginn über die finanzierende Bank beantragt; die energetischen Nachweise liefert ein Energieeffizienz-Experte. Ein unabhängiger Berater verzahnt den KFN-Baustein mit dem günstigsten Bankdarlehen und prüft, ob zusätzlich Landesförderung infrage kommt. Mehr im KfW-Überblick.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.