Familien mit Kindern können beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums von zwei KfW-Programmen profitieren: KfW 300 für den energieeffizienten Neubau und KfW 308(„Jung kauft Alt“) für den Kauf mit anschließender Sanierungspflicht. Beide sind zinsverbilligte Förderkredite mit einkommensabhängigen Grenzen.
Welche KfW-Förderung gibt es für Familien beim Hauskauf?
Für Familien beim Hauskauf ist das Programm KfW 300 „Wohneigentum für Familien“zentral: ein zinsverbilligter Förderkredit für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die selbstgenutztes, energieeffizientes Wohneigentum neu bauen oder als Neubau erstmals erwerben. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie übernimmt KfW 308 („Jung kauft Alt“) dieselbe Rolle. Voraussetzung sind eine Einkommensgrenze und ein hoher Effizienzstandard; die Förderhöhe steigt mit der Kinderzahl.
Einkommensgrenze nach Kinderzahl (KfW 300 / 308)
| Kinder im Haushalt | Grenze zu versteuerndes Haushaltseinkommen |
|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € |
| 3 Kinder | 110.000 € |
| jedes weitere Kind | + 10.000 € |
Quelle: KfW 300 und 308, geprüft am 11.09.2026. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres; für einen Antrag 2026 also 2024 und 2023). Grenzen und der förderfähige Höchstkreditbetrag — der ebenfalls mit Kinderzahl und Effizienzstandard steigt — werden von der KfW angepasst; verbindlich sind die aktuellen Angaben auf kfw.de.
KfW 300 — Wohneigentum für Familien (Neubau)
Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen, energieeffizienten Wohngebäudes durch Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Der zinsverbilligte Kredit ersetzt einen Teil des Bankdarlehens und senkt so die monatliche Belastung.
KfW 308 — „Jung kauft Alt“ (Bestandserwerb)
KfW 308 finanziert den Erwerb einer selbstgenutzten Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H durch berechtigte Familien. Die Sanierungskosten sind separat einzuplanen. Seit dem 03.08.2026 betragen die Kredithöchstbeträge 140.000 € bei einem Kind, 160.000 € bei zwei und 180.000 € ab drei Kindern. Die vorgeschriebene Sanierung muss binnen 54 Monaten nach Zusage erfolgen: zum Effizienzhaus 85 EE beziehungsweise Denkmal EE oder über das festgelegte Maßnahmenpaket. Quelle: KfW-Mitteilung vom 30.07.2026, geprüft am 11.09.2026. Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage.
Förderung allein macht noch keine tragfähige Finanzierung. Wie sich KfW-Bausteine, Landesförderung und ein passendes Bankdarlehen kombinieren, prüft ein unabhängiger Berater. Siehe auch den KfW-Überblick und den Erstkäufer-Ratgeber.
Produktbedingungen: KfW 300 und KfW 308, geprüft am 11.09.2026. Auch bisheriges Wohneigentum, frühere Förderung und Selbstnutzung können für die Berechtigung entscheidend sein. Vor Beauftragung prüfen.
Unverbindliche Auskunft. Keine Finanzierungszusage. Beispielrechnungen sind kein verbindliches Angebot — Konditionen abhängig von Bonität, Objekt und Kreditgeber.